FAQ

Unsere Schwangerschaftsversicherung ist ein Produkt für werdende Mütter, das Versicherungsleistungen für das Kind, die Mutter und den Partner kombiniert. Sie bietet finanzielle Unterstützung bei bestimmten Ereignissen, die während der Schwangerschaft und bis zum Ende des fünften Geburtsmonats des Kindes eintreten können.

Die "Serenity Schwangerschaftsversicherung" bietet Versicherungsschutz bei Unfall mit dauerhafter Invalidität, bei Unfalltod, bei bestimmten angeborenen Fehlbildungen/Diagnosen und bei Krankenhausaufenthalt des Kindes. Sie deckt auch Krankenhausaufenthalte während der Schwangerschaft aufgrund von Schwangerschaftskomplikationen. Der Versicherungsschutz hängt von der Erfüllung der in der Versicherungspolice festgelegten Bedingungen ab.

Weitere Informationen zum Versicherungsschutz und zur Versicherung sind unter Produktinformationsblatt und in den Allgemeine Versicherungsbedingungen zu finden.

Die Serenity-Schwangerschaftsversicherung ist keine gesetzliche oder private Krankenversicherung und deckt nicht die Kosten für die medizinische Versorgung während der Schwangerschaft. Sie ist eine Zusatzversicherung, unabhängig davon, ob du gesetzlich oder privat krankenversichert bist oder über das Sozialversicherungssystem medizinische Versorgung erhältst.

Weitere Informationen findest du unter Produktinformationsblatt oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Der Hauptgrund ist, auf unerwartete Ereignisse vorbereitet zu sein, die dich und deine Familie betreffen können. Die "Serenity - Schwangerschaftsversicherung" bietet finanzielle Unterstützung und kann helfen, zusätzliche Kosten zu tragen, die durch solche Ereignisse entstehen.

Die Versicherung bietet einen kombinierten Versicherungsschutz, der nicht nur die schwangere Frau und das Kind, sondern auch den Partner unterstützt und sowohl während der Schwangerschaft als auch bis zum Ende des fünften Geburtsmonats des Kindes Schutz bietet.

Um die Serenity-Schwangerschaftsversicherung abschließen zu können, musst du:

  • in Deutschland wohnen
  • zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses mindestens 18 Jahre und noch keine 50 Jahre alt sein
  • die Vorsorgeuntersuchungen im ersten Schwangerschaftsdrittel wahrgenommen haben
  • die im Mutterschafts-/Schwangerschaftsvorsorgeplan vorgesehenen regelmäßigen Kontrolluntersuchungen wahrnehmen
  • die Entbindung unter Aufsicht eines qualifizierten Arztes (Arzt oder Facharzt, z. B. Hebamme) planen.

Viele der auf dem Markt erhältlichen Schwangerschaftsversicherungen sind Versicherungen, die medizinische Kosten abdecken. Diese Versicherungen decken in der Regel Ultraschalluntersuchungen, Routineuntersuchungen, Entbindungskosten und Krankenhausaufenthalte im Zusammenhang mit der Entbindung ab.

Unsere Schwangerschaftsversicherung ist keine gesetzliche oder private Krankenversicherung und deckt keine medizinischen Behandlungskosten.

Die "Serenity - Schwangerschaftsversicherung" ist eine Zusatzversicherung, unabhängig davon, ob du bereits eine gesetzliche oder private Krankenversicherung hast.

Wenn du die Versicherung unmittelbar nach der Ersttrimesteruntersuchung abschließt, bist du gegen angeborene Fehlbildungen/Diagnosen (die in den Versicherungsbedingungen aufgeführt sind) versichert, die erst nach der Erstuntersuchung festgestellt werden können. Fehlbildungen oder Diagnosen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bereits bekannt sind, können nicht versichert werden.

Die übrigen Leistungen dieser Versicherung beginnen für die Eltern frühestens ab der 16. Schwangerschaftswoche und für das ungeborene Kind frühestens ab der 24. Woche.

Der Preis ist unabhängig vom Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses gleich.

Die Anmeldung für die "Serenity-Schwangerschaftsversicherung" ist ganz einfach.

  • Du kannst dich anmelden, indem du in der Baby Mam-App oder im Internet auf den Button "Anmelden" klickst.
  • Du wirst aufgefordert, einige grundlegende Informationen einzugeben und deine E-Mail-Adresse zu bestätigen. Eine Gesundheitserklärung ist nicht erforderlich. Hier kannst du auch mehr über die Produktinformationsblatt-Versicherung und die Allgemeine Verischerungsbedingungen lesen.
  • Nachdem du die Informationen eingegeben hast, wirst du zu einem Zahlungsdienst weitergeleitet, wo du deine Zahlungsinformationen eingeben und den Kauf abschließen kannst.
  • Wenn die Zahlung erfolgreich war, erhältst du sofort eine Kaufbestätigung in der App oder im Internet.
  • Die Vertragsunterlagen, Allgemeine Verischerungsbedingungen und Produktinformationsblattwerden an deine registrierte E-Mail-Adresse gesendet.

Achte darauf, dass du deine E-Mail-Adresse bei der Anmeldung für die Versicherung bestätigst und überprüfe, ob deine Angaben korrekt sind.

Ja, natürlich. Du kannst die Serenity Schwangerschaftsversicherung ab der ersten Ultraschalluntersuchung bis zum Tag vor dem Einsetzen der Wehen abschließen.

Du kannst die Versicherung auch abschließen, wenn du zu Hause entbinden möchtest, aber du musst die Geburt unter Aufsicht einer qualifizierten medizinischen Fachkraft durchführen, die nach deutschem Recht registriert oder zugelassen ist. Eine qualifizierte medizinische Fachkraft ist z. B. ein Arzt oder eine Hebamme, nicht aber du selbst, dein Partner oder ein Familienangehöriger.

Unsere Versicherung bietet eine einzigartige Kombination von Leistungen, um dich, deinen Partner und dein (ungeborenes) Kind zu unterstützen. In der folgenden Tabelle findest du Informationen darüber, was versichert ist, aber auch einige Beispiele von Ereignissen und Situationen, die nicht versichert sind (sofern die Bedingungen erfüllt sind).

Leistungen Nicht abgedeckt
Invalidität durch Unfall 10-100%
Invalidität - Eltern oder Kind
Invalidität durch Krankheit.

Invalidität unter 10%*
Unfallbedingter Verlust des Lebens - Eltern oder Kind Tod durch Krankheit oder Leiden.
Krisentherapie bei:
  • Invalidität oder
  • Unfalltod der Mutter, des Kindes oder des Partners
  • Totgeburt nach der 24. Woche.
Andere Gründe als die links aufgeführten.
Krankenhausaufenthalt der schwangeren Frau von 4 oder mehr Tagen wegen Schwangerschaftskomplikationen. Krankenhausaufenthalt von weniger als 4 Tagen.

Krankenhausaufenthalt während der Schwangerschaft, der nicht im Zusammenhang mit der Schwangerschaft steht.

Krankenhausaufenthalt der Mutter nach der Geburt des Kindes.

Krankenhausaufenthalt des Kindes von mindestens 7 Tagen wegen Frühgeburt, Unfall oder Krankheit. Krankenhausaufenthalt von weniger als 7 Tagen.
Angeborene Fehlbildungen/Diagnose Alle bei der Erstuntersuchung festgestellten angeborenenFehlbildungen/Diagnose.

Alle angeborenen Fehlbildungen/Diagnose, die nicht in den Versicherungsbedingungen aufgeführt sind.

Alle angeborenen Fehlbildungen/Diagnose, die vor Abschluss der Versicherung festgestellt wurden.
Narben bei Kindern Narben als Folge einer Krankheit oder eines Leidens.
Traumahilfe für Totgeburten Verlust des Kindes vor der vollendeten 24. Schwangerschaftswoche (Fehlgeburt).

Der Invaliditätsgrad wird auf der Grundlage der kontinentalen Gliedertaxe berechnet. Dies ist ein gemeinsamer Rahmen, der von den Versicherern verwendet wird, um den Invaliditätsgrad nach einer festgelegten Skala zu bestimmen.

Weitere Informationen zum Versicherungsschutz finden sich unter den Produktinformationsblatt. Eine vollständige Übersicht über den Versicherungsschutz und die Ausschlüsse findest du in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Die Serenity Schwangerschaftsversicherung bietet Versicherungsschutz für die schwangere Mutter, den Partner und das (ungeborene) Kind, das die Mutter zur Welt bringen wird.

Als Partner gilt der Vater, der andere Elternteil, der Ehepartner, der eingetragene Partner oder der Lebensgefährte. Der Partner muss an derselben Adresse wie die Schwangere gemeldet sein.

Die Versicherung bietet keinen Schutz für andere Familienmitglieder als die oben genannten, auch nicht für bereits vorhandene Kinder.

Die Serenity-Schwangerschaftsversicherung beginnt am Tag nach des Abschlusses. Der Versicherungsschutz für dich und den anderen Elternteil beginnt ab der 16. Schwangerschaftswoche, der Versicherungsschutz für das ungeborene Kind beginnt ab der 24. Schwangerschaftswoche.

Angeborene Fehlbildungen/Diagnosen, die nach der Vorsorgeuntersuchung im ersten Schwangerschaftsdrittel und vor der 24. Schwangerschaftswoche festgestellt werden, sind jedoch mitversichert, sofern zum Zeitpunkt der Feststellung der angeborenen Fehlbildung/Diagnose eine gültige Versicherung bestand.

Vor der Anmeldung muss das pränatale Screening im ersten Trimester abgeschlossen sein.

Die Versicherung gilt bis zum Ende des fünften Geburtsmonats des Kindes.

Die Kosten betragen einmalig 99,80 EUR (inkl. 19% Versicherungssteuer i.H.v. 15,94 EUR).

Zunächst hast du die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf von deiner Versicherung zurückzutreten. Das bedeutet, dass wir deine Versicherung ab dem Beginndatum aufheben und dir die gesamte Prämie zurückerstatten.

Während der Vertragslaufzeit kannst du jederzeit kündigen. Bitte beachte, dass du für Ereignisse, die nach der Kündigung eintreten, nicht versichert bist.

Wenn du deine Versicherung kündigen möchtest, klicke bitte "hier" und dann auf "Versicherung kündigen". Gib die erforderlichen Daten ein. Sobald deine Versicherung gekündigt wurde, erhältst du eine Kündigungsbestätigung per E-Mail. Es kann einige Tage dauern, bis deine Kündigung bearbeitet wird. Deine Versicherung wird jedoch an dem Tag gekündigt, an dem du die Kündigung vorgenommen hast.

Die Versicherung ist weltweit gültig, aber du musst deinen Wohnsitz in Deutschland haben und Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen haben, um die Versicherung abschließen zu können.

Wenn du nach der 28. Schwangerschaftswoche reist, solltest du dir mindestens 5 Tage vor deiner Auslandsreise von einem qualifizierten Arzt schriftlich bestätigen lassen, dass du reisefähig bist.

Wenn du einen Anspruch hast, gehe auf die Seite "Kontakt" in der Serenity App oder auf der Website. Um deinen Anspruch anzumelden, klicke auf den Button "Anspruch anmelden" und du gelangst zum Online-Schadenportal des Versicherers. Gib die Informationen zu deinem Anspruch ein und füge die erforderlichen Dokumente zum Nachweis deines Anspruchs bei. Wenn du deinen Anspruch nach der Geburt deines Kindes anmeldest, musst du eine Kopie der Geburtsurkunde beifügen.

Bitte lies vor der Einreichung deines Anspruchs die Anweisungen zur Einreichung deines Anspruchs. Die Bearbeitungszeit ist kürzer, wenn wir von Anfang an alle erforderlichen Unterlagen erhalten.

Während deiner Schwangerschaft werden dir eine Reihe von Untersuchungen angeboten, darunter Bluttests und Ultraschalluntersuchungen deines Babys. Diese Untersuchungen dienen dazu: deine Schwangerschaft sicherer zu machen. die Entwicklung und das Wohlbefinden von dir und deinem Baby zu überprüfen und zu beurteilen.

Während des ersten Drittels deiner Schwangerschaft solltest du im Rahmen der routinemäßigen Mutterschaftsvorsorge eine pränatale Untersuchung durchführen lassen. Sobald dieses erste Screening abgeschlossen ist, kannst du dich für die Versicherung anmelden.

Bei einer Fehlgeburt (vor der 24. Schwangerschaftswoche) besteht kein Versicherungsschutz. Wenn das Kind nach der 24. Schwangerschaftswoche stirbt (im Allgemeinen als Totgeburt bezeichnet), hast du Anspruch auf die Leistung Trauma bei Totgeburt und Krisentherapie.

Wenn du vor der 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleidest, kannst du deine Versicherung kündigen und wir erstatten dir die bezahlte Prämie zurück.

Partner ist der Vater, der andere Elternteil, der Ehepartner, der eingetragene Partner oder der Lebensgefährte. Der Partner muss an derselben Adresse wie die Schwangere gemeldet sein. Wenn du dich für die Serenity-Schwangerschaftsversicherung anmeldest, fragen wir dich nach den Daten deines Partners, damit du ihn auf Wunsch mitversichern kannst.

Wenn du deinen Partner in der Schwangerschaftsversicherung mitversichern möchtest, musst du bei der Anmeldung die Daten deines Partners angeben.

Herzlichen Glückwunsch! Wenn du Zwillinge bekommst, sind beide automatisch und ohne Aufpreis mitversichert.

Das ist kein Problem. Für einen Leistungsanspruch benötigen wir immer eine Geburtsurkunde und die Versicherungszeit nach der Geburt bezieht sich auf das tatsächliche Geburtsdatum und nicht auf das vermutete Geburtsdatum.

Angeborene Fehlbildungen sind abnorme Wachstumsveränderungen des Körpers, die während der Entwicklung des Fötus auftreten. Diese Veränderungen können jeden Teil des Körpers betreffen und sich auf Aussehen, Funktion oder beides auswirken. Fehlbildungen können leicht oder schwerwiegend sein. Ein Gesundheitsdienstleister kann während der Schwangerschaft, nach der Geburt oder später im Leben deines Kindes angeborene Fehlbildungen/Diagnosen feststellen, die meisten werden jedoch im ersten Lebensjahr deines Kindes entdeckt.

Die Versicherung deckt bestimmte angeborene Fehlbildungen/Diagnosen ab. Weitere Informationen zu den versicherten angeborenen Fehlbildungen und Diagnosen findest du in den FAQ "Welche angeborenen Fehlbildungen und Diagnosen sind versichert" oder in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Versicherung. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen findest du auch eine kurze Beschreibung der verschiedenen angeborenen Fehlbildungen/Diagnosen im Anhang.

Für angeborene Fehlbildungen/Diagnosegruppe 1 zahlt die Versicherung einen Pauschalbetrag von 2.500 EUR.

Für angeborene Fehlbildungen/Diagnosegruppe 2 zahlt die Versicherung einen Pauschalbetrag von 5.000 EUR.

Wir zahlen, wenn bei deinem Kind einer der folgenden angeborenen Fehlbildungen diagnostiziert wird:

Gruppe 1: Entschädigungs-summe 2.500 EUR Gruppe 2: Entschädigungs-summe 5.000 EUR
  • Lippen-Kiefer-Gaumenspalte
  • Gaumenspalte
  • kongenitale Talipes equinovarus (Klumpfuß)
  • Entwicklung Dysplasie der Hüfte.
  • Blindheit
  • Taubheit
  • Verlust von Händen oder Füßen
  • Krebs
  • Spina bifida oder offener Schädel
  • Angeborener Hydrozephalus
  • Atrioventrikulärer Septumdefekt
  • Vollständige Transposition der großen Arterien
  • kongenitale Ösophagusatresie oder -fistel

Bitte beachten:

  • Alle Anomalien/Diagnosen, die nicht in der obigen Liste aufgeführt sind, werden von dieser Versicherung nicht abgedeckt.
  • Alle Anomalien, die bei der Untersuchung im ersten Trimester festgestellt werden, sind ausgeschlossen.
  • Alle Anomalien, die vor Abschluss der Versicherung festgestellt werden, sind ausgeschlossen

Weitere Informationen finden sich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Eine dauerhafte Invalidität ist jede Form der Funktionsunfähigkeit, von der du dich nach ärztlicher Feststellung nie mehr erholen wirst. Die Serenity-Schwangerschaftsversicherung deckt eine dauerhafte Invalidität, die durch einen Unfall verursacht wurde, und nicht eine dauerhafte Invalidität, die durch eine Krankheit verursacht wurde.

Der Invaliditätsgrad wird nach der kontinentalen Gliedertaxe berechnet. Dies ist ein gemeinsamer Rahmen, den die Versicherer verwenden, um den Invaliditätsgrad nach einer festgelegten Skala zu bestimmen.

Dein Invaliditätsgrad bestimmt die Höhe deiner Entschädigung bis zu einer Invalidität von 100 %, bei der du den in der Leistungstabelle angegebenen Höchstbetrag erhältst.

Beispiel:

  • Eine Person erleidet einen Unfall und verliert dauerhaft das Gehör auf einem Ohr.
  • Der Invaliditätsgrad nach der Gliedertaxe beträgt 25 %.
  • Die Entschädigung, die diese Person erhalten würde, beträgt 25 % x den Höchstbetrag von 10.000 EUR, also 2.500 EUR.

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